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Aufbauseminare für Fahranfänger in der Probezeit - ASF(2)

 

 

 

Der nächste Kurs beginnt:                            Folgetermine:

 

                                              

Datum: 13. März 2012
Uhrzeit: 19.00 Uhr
Ort: Eichborndamm 289

13437 Berlin

Gebühr: 300,-- Euro
20. März 2012 22. März 2012 27. März 2012
19.00 Uhr 19.00 Uhr 19.00 Uhr
Eichborndamm 289

13437 Berlin

Eichborndamm 289

13437 Berlin

Eichborndamm 289

13437 Berlin

 

 

 

Zwischen dem 1. und 2. Termin findet nach Absprache eine Probefahrt statt.

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Allgemeines:

Während der Probezeit ist es zu einer oder mehreren Verkehrsübertretungen gekommen.
Die Verwaltungsbehörde hat Ihnen einen "lieben" Brief geschrieben und Sie aufgefordert ein Aufbauseminar zu besuchen.

Keine Angst oder Panik, das bekommen wir wieder auf die Reihe. Einfach ein Seminar über unsere Vergabestelle buchen und den Rest erledigen wir. Auch helfen wir, falls eine Fristverlängerung von Nöten ist, beraten vor, während und auch nach dem Seminar. Auch nehmen wir, wenn erforderlich in Ihrem Auftrag Kontakt mit der Behörde auf. Nach Ende des Seminars veranlassen wir die Versendung der Teilnahmebescheinigung. Also alles für Sie erledigt. Oder anders gesagt, ein Service der seines gleichen sucht!

...Und das Seminar selbst: Hochmotivierte Moderatoren helfen eine Wiederholung von Auffälligkeiten zu vermeiden, d. h.  demnächst stressfreier durch's Leben zu kommen (fahren).

 

 

Rechtliches:

Die rechtlichen Anforderungen an Aufbauseminare sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 2a und in der 
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) §§ 35 bis 44 ausgeführt.

 

 

 

 

Nachfolgend sind die wesentlichen Anforderungen an den Teilnehmer und den Seminarleiter (Fahrschule) beschrieben:

Übrigens: Wenn in Texten von Teilnehmern, Fahrern und Seminarleitern die Rede ist, sollen sich bitte auch
              alle Teilnehmerinnen, Fahrerinnen und Seminarleiterinnen gleichermaßen angesprochen fühlen.

    • Die Aufbauseminare für Probeführerscheinbesitzer (ASF) haben dem Programm des Deutschen Verkehrssicherheitsrates e. V. zu entsprechen.

    • Zu Beginn des Seminars, ist den Teilnehmern das dazugehörige Teilnehmerbegleitheft ohne weitere Kosten auszuhändigen.

    • Die Teilnehmer müssen an allen Teilen des Seminars vollständig und im nüchternen Zustand teilnehmen. Hinweis: Das bedeutet keinen Alkohol, keine Drogen und den pünktlichen Beginn der jeweiligen Einheit!


    • Das Seminar ist in einem Zeitraum von mindestens 2 und maximal 4 Wochen durchzuführen.

    • In den Sitzungen ist Vertraulichkeit zu vereinbaren.

    • Die Teilnehmerzahl beträgt mindestens 6 und höchsten 12 Personen.

    • Das Seminar besteht aus 5 selbstständigen Teilen:
      4 Sitzungen von jeweils 135 Minuten Dauer
      1 Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und der zweiten Sitzung
         von mindestens 30 Minuten Dauer. Hinweis: Die Fahrten werden ausgewertet und 
         mit möglichst 2 Begleitern durchgeführt, so ist mit einem Gesamtzeitaufwand von
         ca. 135 Minuten zu rechnen.


    • Bei der Beobachtungsfahrt soll möglichst ein Fahrzeug der Klasse geführt werden mit dem die Verkehrszuwiderhandlung begangen worden ist, welche die Anordnung des Aufbauseminars veranlasst hat.
       
    • Gruppengespräche und -arbeiten mit entsprechender Sitzordnung (Kreis), gemeinsame Verhaltensbeobachtung während der Probefahrt, Analyse problematischer Verkehrssituationen und die Vermittlung von zusätzlichen Informationen stehen im Vordergrund. Dadurch soll ein rücksichtsvolles und sicheres Fahrverhalten erreicht werden. Gefahrenerkennung und das Risikobewusstsein sollen positiv beeinflusst werden. Die Einstellung und das Verhalten im Straßenverkehr soll verändert werden.
      Hinweis:
      Im Seminar darf kein Theorieunterricht abgehalten werden.

    • Nach vollständiger Teilnahme aller Sitzungen und der  Beobachtungsfahrt, ist dem Seminarteilnehmer eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde auszuhändigen.
      Hinweis: Versäumte Seminarteile dürfen nicht nachgeholt werden, das gesamte Seminar wäre zu wiederholen. Die
      Teilnahmebescheinigung darf in diesem Falle
      vom Seminarleiter nicht ausgehändigt werden
      .

 

 

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